Planung, Bau und Betrieb von Trinkwasserinstallationen
Planung und Ausführung von Sanitärinstallationen stellen sehr spezielle Anforderungen an die Hotellerie. Neben allgemeineren Vorgaben der einzelnen Staaten, bau-, hygiene- und unfallschutzrechtlicher Natur, spielen für die sanitärspezifischen technischen Belange im Hinblick auf die angesprochene Zielgruppe noch weitere Richtlinien eine zentrale Rolle.
Veränderungen im Bereich der Trinkwasserinstallation
Die hohe Bedeutung der Hygiene in Zusammenhang mit der Trinkwasserinstallation spiegelt die Entwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im deutschsprachigen Raum Europas wieder. Im Rahmen der Umsetzung der europäischen Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch) in nationales Recht wurde in Deutschland am 28. Mai 2001 die „Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001“ veröffentlicht. Die novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) trat am 1. Januar 2003 in Kraft. Die Einbeziehung des Anwendungsbereichs Hausinstallation in die TrinkwV ist die bedeutendste Veränderung im Bereich der Trinkwasserinstallation.
Wesentliche Anpassungen sind:
- Veränderung des Geltungsbereiches bis hin zur letzten Zapfstelle.
- Zuweisung der Zuständigkeit für die Einhaltung der Verordnung und somit der Sicherstellung der Trinkwasserqualität in der Hausinstallation an den Eigentümer bzw. Betreiber der Anlage.
- Anzeigepflicht für neue und bestehende Regen- bzw. Brauchwassernutzungsanlagen beim Gesundheitsamt.
- Verschärfte Anforderungen an das Trinkwasser.
- Besonderheiten hinsichtlich der Materialwahl bei bestimmten Wasserqualitäten.
- Informationspflicht des Betreibers gegenüber dem Gesundheitsamt bei Überschreitung von Grenzwerten chemischer und mikrobiologischer Art, z.B. beim Auftreten von Legionellen oder Pseudomonaden.
- Vermehrte Überwachung von Trinkwasserinstallationen, besonders von Anlagen, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird.
- Nutzer von Trinkwasseranlagen sind über Wasserbehandlungsmaßnahmen, wie z.B. Zugabe von Desinfektionsmitteln, zu informieren.
- Zuweisung der Aufrechterhaltung der Trinkwasserqualität in der Hausinstallation an den Betreiber.
In § 4 der TrinkwV geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein zur Verteilung kommendes Trinkwasser die in der Verordnung aufgeführten mikrobiologischen, chemischen und Indikator-Parameter einhält. Des Weiteren wird unterstellt, dass bei der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Die Hausinstallation von der Hauptabsperreinrichtung (HAE) bis zu jeder Entnahmestelle ist die letzte Ebene der Wasserverteilung.
Regeln der Technik für den Betrieb von Trinkwasserinstallationsanlagen
Für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Trinkwasserinstallationsanlagen gelten anerkannte Regeln der Technik. Im Wesentlichen sind das die EN 806-1 bis 5 und die EN 1717 in der jeweiligen nationalen Fassung mit ihren ergänzenden nationalen Normen. In Deutschland sind das die Normen der Reihe 1988 sowie die DVGW-Arbeitsblätter W 551 und W 553. Im Rahmen der Fortschreibung des Technischen Regelwerkes sowie der nationalen Umsetzung der Europäischen Normen hat der Normenausschuss Wasserwesen im DIN eine Überarbeitung und Zusammenfassung aller für die Trinkwasserinstallation zuständigen Normen beschlossen.
Zusammenfassung der Normen in die neue TRWI DIN 1988
Die neue TRWI DIN 1988 soll neben der DIN EN 806 und DIN EN 1717 vor allem die nationalen Ergänzungs- und Vertiefungsnormen aufnehmen. Von der TRWI DIN 1988 liegen bisher (Oktober 2011) die Teile 100 „Schutz des Trinkwassers, Erhaltung der Trinkwassergüte“, 500 „Druckerhöhungsanlagen mit drehzahlgeregelten Pumpen“ und 600 „Trinkwasser-Installationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen“ in der endgültigen Fassung vor. Teil 200 „Installation Typ A (geschlossenes System) – Planung, Bauteile, Apparate, Werkstoffe“ ist bisher nur als Entwurf ausgearbeitet. Daneben ist geplant, weitere DVGW-Arbeitsblätter sowie mehrere ZVSHK-Merkblätter zu integrieren.
Zweite Novelle der Trinkwasserverordnung
Nach mehrjährigen Vorbereitungen wurde am 26.11.2010 im Bundesrat die infolge der technischen Entwicklung und Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen im letzten Jahrzehnt unumgängliche zweite Novelle der Trinkwasserverordnung („TrinkwV 2011“) verabschiedet. Der Text der Änderungsverordnung zur TrinkwV 2001 wurde am 12.05.2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die geänderte Trinkwasserverordnung ist ab 1. November 2011 gültig. Die wichtigsten Neuerungen für den Bereich der Trinkwasser-Hausinstallation ergeben sich entsprechend der Begründung des Verordnungstextes (Bundesratsdrucksache 530/10(B)): Dabei geht es:
- um Klarstellungen,
- um die Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse,
- um die genauere Anpassung an die Vorgaben der Richtlinie,
- um die Änderung von Regelungen, die sich in der Praxis nicht bewährt haben,
- um die Schließung von Regelungslücken und
- um Änderungen mit dem Ziel der Entbürokratisierung.
Die TrinkwV 2001 soll durch die Änderung insgesamt praktikabler gestaltet werden. Die Wahrung und nach Möglichkeit Steigerung des hohen Qualitätsstandards des Trinkwassers hat dabei höchste Priorität. Insbesondere verschärfte Anforderungen hinsichtlich bestimmter Grenzwerte und an die Legionellenprophylaxe sind hervorzuheben und werden spürbare praktische Auswirkungen haben.