Basis einer hygienebewussten Planung

Unabhängig von den jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorschriften und technischen Regelwerken lassen sich die Grundzüge einer hygienebewussten Planung, des Bauens und eines bestimmungsgemäßen Betriebes, unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Hotelbranche, über Ländergrenzen hinweg wie folgt zusammenfassen:

1. Anforderungen an Werkstoffe und die Werkstoffauswahl zur Vermeidung von Kontaminationen mit chemischen Stoffen.
Rohrleitungssysteme, Einbauteile und Armaturen bestehen zum überwiegenden Teil aus metallenen Werkstoffen. Der zwangsläufige Kontakt des Trinkwassers mit der metallenen Innenoberfläche führt materialbedingt zu chemischen Reaktionen und damit ggf. zu einer Erhöhung der Metallionenkonzentration im Trinkwasser. Durch die Minimierung das Trinkwasser verändernder Legierungsbestandteile und die Abstimmung der Werkstoffe auf die Trinkwasserqualität nach DIN 1988-7, die in der neuen DIN 1988-200 enthalten sein wird, bzw. DIN 50930-6 erfüllen GROHE Produkte diese hohen Anforderungen.

2. Anforderungen an Werkstoffe und die Werkstoffauswahl zur Begrenzung der mikrobiellen Besiedlung.
Besondere Bedeutung kommt unter hygienischen Aspekten den nichtmetallenen Werkstoffen zu, da von ihnen eine Begünstigung der Biofilmbildung in den Installationssystemen ausgehen kann. Die Anforderungen an derartige Werkstoffe sind in der UBA-Leitlinie zur Umsetzung der KTW-Empfehlungen, ergänzt durch die Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes W 270, formuliert. In die Trinkwasserinstallation sind nach AVBWasserV nur Produkte einzubauen, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Eine Selbstverständlichkeit bei GROHE.

3. Dimensionierung von Installationen – Vermeidung von zu langen Standzeiten und Verkeimung.
„Wasser muss fließen“ – eine Erkenntnis aus der Römerzeit. Für moderne Installationssysteme bedeutet dies die bedarfsgerechte Dimensionierung der Rohre unter Berücksichtigung der in Hotelanlagen auftretenden Gleichzeitigkeitsbedingungen nach DIN 1988-3, wobei dem Planer bei der Festlegung der individuellen Gleichzeitigkeitsfaktoren besondere Verantwortung obliegt. Der schnelle Wasseraustausch ist zu begünstigen. Das bedeutet: hohe Strömungsgeschwindigkeiten, das Einschleifen von Entnahmestellen sowie die Anordnung von regelmäßig genutzten Entnahmestellen am Ende des Installationssystems. Es sollen nach VDI 6023 Blatt 1 nur Entnahmestellen geplant werden, die regelmäßig im Sinne der Aufrechterhaltung der Trinkwasserqualität genutzt werden. Aus schallschutztechnischen Gründen sind Rohrsysteme und Baukörper nach DIN 4109 und VDI-Richtlinie 4100 voneinander zu trennen. Vorwand- Installationssysteme von GROHE erleichtern hier dem Planer die Arbeit.

4. Absicherung von angeschlossenen Apparaten und Geräten.
Werden in Installationsanlagen Apparate (z.B. Wärmetauscher, Trinkwassererwärmer, Wasserbehandlungsanlagen) oder Armaturen eingebaut oder Geräte (Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen, Reinigungsgeräte) angeschlossen, so sind diese nach DIN EN 1717 abzusichern. Entsprechend der Gefährdungskategorie des anzuschließenden Bauteiles ist eine Sicherungseinrichtung auszuwählen. Tragen die einzubauenden bzw. anzuschließenden Bauteile ein z. B. DVGW- oder DIN-DVGW-Zertifizierungszeichen, so gelten diese als eigensicher und können ohne weitere Maßnahmen angeschlossen werden.

5. Vermeidung von Rückfließen.
Die Trinkwasserinstallationsanlage endet mit den freien Ausläufen der Entnahme-Armaturen oder den zugeordneten Sicherungsarmaturen nach DIN EN 1717. Bei Sanitärarmaturen mit angeschlossenen Hand- oder Schlupfbrausen besteht die Gefahr des Zurücksaugens. In die Armatur integrierte Sicherungseinrichtungen schützen das Trinkwasser vor dieser Gefahr und machen GROHE Armaturen eigensicher.

6. Anforderungen an den Korrosionsschutz.
Neben der Innenkorrosion sind die Kontaktkorrosion, die Elementbildung und die Außenkorrosion in Zusammenhang mit Trinkwasserinstallationen von besonderer Bedeutung.

7. Vermeidung von Undichtigkeiten bzw. Eindringen von Verunreinigungen.
Fertig installierte Rohrsysteme sind einer Druckprüfung nach ZVSHK-Merkblatt zu unterziehen. Aus hygienischen und praktischen Gründen sollte die Druckprüfung mit Luft oder einem inerten Gas durchgeführt werden. Anlagen, die mit Wasser abgedrückt werden, sind danach unmittelbar in Betrieb zu nehmen, d.h. der regelmäßige Wasseraustausch ist durch Spülpläne sicherzustellen. Während der Verlegung der Rohrleitungen ist darauf zu achten, dass keine Fremdstoffe in die Leitungsöffnungen eindringen können.

8. Vermeidung von Stagnationsbereichen.
Stagnation in den Rohrleitungen führt zu einer Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität und ist ähnlich zu bewerten wie die Überschreitung des Verfallsdatums bei Lebensmitteln. Deshalb ist bei Planung, Bau und Betrieb darauf zu achten, dass Wasser nicht stagniert. Nicht durchströmte Umgehungsleitungen z.B. sind nicht zulässig.

9. Spülung, ggf. Desinfektion von Installationen bei Inbetriebnahme.
Trinkwasserinstallationen sind bei der Inbetriebnahme gründlich zu spülen. Das ZVSHK-Merkblatt „Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasser- Installationen“ beschreibt die verschiedenen Spülverfahren (Wasser oder Wasser / Luft, pulsierend) und deren Anwendungsnotwendigkeiten. Die Spülung hat auf jeden Fall mit filtriertem Trinkwasser zu erfolgen. Hausanschlüsse, die seit längerem stagnieren, sind vor Befüllung der Installationsanlage in Abstimmung mit dem Versorgungsunternehmen gründlich zu spülen, um Fremdeintrag auszuschließen.

10. Regelmäßige Inspektion von Anlagen.
Wie jedes technische System sind auch Trinkwasser Installationsanlagen regelmäßig nach DIN 1988-8(00) zu inspizieren und bedarfsorientiert zu warten. VDI 6023 Blatt 1 gibt umfassende Hinweise zu Inspektions- und Wartungsfragen und enthält diverse Checklisten.

11. Abtrennung von nicht mehr betriebenen Anlagen und Anlagenteilen.
Leitungen und Anlagen, die bestimmungsgemäß auf Dauer nicht mehr betrieben werden und infolgedessen stagnieren, sind abzutrennen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind sie Bestandteil der Trinkwasseranlage und somit regelmäßig zu spülen.

12. Anforderungen an Einrichtungen zur Wasserbehandlung zur Vermeidung von Verkeimungen und Grenzwertüberschreitungen für chemische Stoffe.
Alle Anlagen zur Wasserbehandlung müssen den Anforderungen der DIN 1988-2 bzw. künftig Teil 200 „Installation Typ A (geschlossenes System) – Planung, Bauteile, Apparate, Werkstoffe“ entsprechen und richtig dimensioniert werden. Andere als die o.g. Anlagen, z. B. prophylaktisch eingebaute Chlordioxidanlagen, entsprechen nicht dem Reinheitsgebot der Trinkwasserverordnung. Werden dem Trinkwasser Stoffe zugegeben, sind die Nutzer hierüber zu informieren.

13. Anforderungen bezüglich unzulässiger Erwärmung von kaltem Trinkwasser.
Nach der TrinkwV ist die Temperatur von kaltem Wasser auf 25 °C begrenzt. Bei Planung und Bau von Leitungen für die Kaltwasserversorgung ist darauf zu achten, dass es nicht zu unzulässigen Temperaturerhöhungen kommt. Nach VDI 6023 Blatt 1 sind für warm gehende Leitungssysteme andere Schächte und Kanäle zu wählen als für kalte. Rohrleitungen in Schlitzen für kaltes Trinkwasser neben warm gehenden Leitungen sind nach DIN 1988-2, bzw. künftig DIN 1988- 200, ebenso wie Rohrleitungen in beheizten Räumen zu dämmen.

14. Vermeidung von nassen Feuerlöschleitungen als potenzieller Kontaminationsquelle.
Werden nasse Feuerlöschanlagen unmittelbar an die Trinkwasserinstallation angeschlossen, bestehen nicht beherrschbare Risiken für die Trinkwasserhygiene. Feuerlösch- und Brandschutzanlagen werden bestimmungsgemäß selten betrieben. Aus diesem Grunde ist bei Planung, Bau und Betrieb sicherzustellen, dass stagnierendes Wasser nicht entsteht oder aber mit absoluter Sicherheit von der Trinkwasseranlage ferngehalten wird. Nach DIN 14462 in der Fassung von Mai 2009 (neuer Entwurf Dezember 2010) ist der unmittelbare Anschluss von Wandhydranten Typ F in Trinkwasserinstallationen nicht mehr zulässig. Löschwasseranlagen sind mittelbar anzuschließen oder als „nass/trocken“-Systeme auszuführen. In der neuen DIN 1988-600 werden verschärfte Anforderungen an die Trinkwasserhygiene formuliert. Ziel ist es, im Sinne des Multibarrierensystems, Trinkwasser- und Feuerlöschanlagen voneinander zu trennen.

15. Warmwassertemperaturen > 60 °C zur Verminderung des Legionellenwachstums.
Im DVGW-Arbeitsblatt W 551 werden die Maßnahmen zur Vermeidung des Legionellenwachstums in Trinkwassererwärmungsanlagen und -installationssystemen beschrieben. Die dauerhafte Einhaltung einer Speichertemperatur >60°C sowie das nach DVGW-Arbeitsblatt W 553 berechnete und hydraulisch abgeglichene Rohrnetz mit einer Zirkulationstemperatur >55° C sind bei bestimmungsgemäß betriebener Anlage die beste Garantie für ein hygienisch einwandfreies Trinkwasser. Das notwendige Einschleifen der Zirkulation bis zur letzten Etagenzapfstelle bringt nicht nur hygienische Vorteile, sondern auch Komfort. Trinkwassererwärmungsanlagen sind so zu planen, dass eine schnelle Erwärmung des Speicherinhaltes auf 75°C möglich ist. Dies ist zur Durchführung einer kurzfristig notwendigen thermischen Desinfektion erforderlich. Hierbei muss die Temperatur des Wassers an der Auslaufarmatur 3 Minuten lang mindestens 75°C betragen. Die besonders einfache Entriegelung des Grohtherm 2000 w ermöglicht in Sekundenschnelle die Durchführung der thermischen Desinfektion.

Eine vollständige Auflistung der im vorstehenden Text aufgeführten Gesetze, Normen und Richtlinien sowie eine Linksliste zum Thema Trinkwasserhygiene sind im Internet unter www.mygrohe.de zu finden.